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Weimarer Gitarre-Verein e.V.
Gesch?ftsstelle:
Mozartstra?e 24
99423 Weimar
Tel./Fax: 03643 - 51 78 01
Epost: Epost
an uns?????????????????Internet-Seite:
www.gitarreverein-weimar.de
Ehrenmitglieder:
Prof. Roland Zimmer
John W. Duarte (Gro?britannien)
Vorstand:
Prof. J?rgen Rost, HfM " Franz Liszt "? Weimar (Vorsitzender)
Heiner Donath, freischaffender Gitarrist, Weimar
(stellvertretender Vorsitzender)
Reinhard Jungrichter , freischaffender Gitarrist
Prof. Mathis Christoph, freischaffender Gitarrist, Weimar
Christoph Sembdner (Gitarrenbauer)
Satzung
des Weimarer Gitarre-Verein e.V.
- 2. Fassung -
?? 1? Name, Sitz, Gesch?ftsjahr
???? 1.? Der Verein f?hrt den Namen Weimarer Gitarre-Verein und ist in das Vereinsregister eingetragen.
???? 2.? Der Verein hat seinen Sitz in Weimar.
???? 3.? Das Gesch?ftsjahr ist das Kalenderjahr.
?? 2? Zweck des Vereins
???? 1.? Der Verein ist selbstlos t?tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
???? 2.? Die Mittel des Vereins d?rfen nur f?r satzungsgem??e Zwecke verwendet werden.
???? 3.? Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh?ltnism??ig hohe Verg?tungen beg?nstigt
werden.
?? 3? Ziel des Vereins
???? 1.? Ziel des Vereins ist es, dass k?nstlerische Gitarrespiel auf internationaler Ebene zu f?rdern.
???? 2.? Der Verein ist bem?ht, die p?dagogischen, k?nstlerischen und wissenschaftlichen Bereiche des Gitarre- und Lautenspiels zu f?rdern, unter anderem durch den Anna Amalia Gitarrewettbewerb,
durch Seminare, Kammermusik, Vergabe von Kompositionsauftr?gen, Anregung von wissenschaftlichen Publikationen und der Pflege internationaler Beziehungen.
???? 3.? Besondere Aufmerksamkeit des Vereins gilt der Unterst?tzung und Erhaltung der "Weimarer Gitarreschule".
???? 4.? Der Verein kann junge K?nstler besonders f?rdern.
???? 5.? Der Verein ist in der ?ffentlichkeit t?tig; er ist bestrebt, dem Ansehen Weimars als Klassiker - und Kulturstadt Europas gerecht zu werden.
???? 6.? Ziel ist es, den Verein in eine Stiftung gleicher Zielsetzung zu ?berf?hren.
?? 4? Mitgliedschaft
???? 1.? Mitglieder k?nnen nat?rliche und juristische Personen werden, die sich dem Zweck und Ziel des Vereins verbunden f?hlen.
???? 2.? Die Mitgliedschaft wird schriftlich beantragt. ?ber die Aufnahme entscheidet vorl?ufig der Vorstand, der der n?chsten Mitgliederversammlung seine Entscheidung? zur Abstimmung vorlegen muss.
???? 3.? Bei Ablehnung der Mitgliedschaft durch den Vorstand steht dem Antragsteller das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu.
???? 4.? Die Mitgliedschaft ist weder an nationale, konfessionelle, st?ndische oder politische, noch an sonstige Voraussetzungen gebunden.
???? 5.a)Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserkl?rung, Ausschluss oder Tod. Der freiwillige Austritt kann nur schriftlich erfolgen.
???? 5.b)Der Ausschluss ist m?glich, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und den Zweck des Vereins verst??t oder ?ber einen l?ngeren Zeitraum keinen Beitrag entrichtet hat.
????????? ?ber den Ausschluss entscheidet der Vorstand, das Mitglied kann Berufung bei der Mitgliederversammlung einlegen.
???? 6.? Die Vereinsmitglieder setzen sich nach besten Kr?ften f?r die Ziele des Vereins ein.
?? 5? F?rder- und Ehrenmitgliedschaft
???? 1.? Eine F?rdermitgliedschaft kann von juristischen und nat?rlichen Personen erworben werden, die den Verein auf besondere Weise regelm??ig finanziell unterst?tzen. ?ber die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach ?4 dieser Satzung.
???? 2.? Ehrenmitglieder k?nnen auf Vorschlag nat?rliche Personen sein, deren Wirken entscheidende Bedeutung f?r die Entwicklung des k?nstlerischen Gitarrenspiels hat und deren Mitgliedschaft eine besondere Ehre f?r den Verein darstellt. ?ber die Ernennung entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag der Mitglieder.
?? 6? H?he des Mitgliedsbeitrages
???? 1.? Die H?he des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
???? 2.? Der Beitrag ist im ersten Quartal des Jahres zu entrichten.
???? 3.? In sozialen H?rtef?llen kann der Vorstand auf Antrag eine Minderung oder Aussetzung des Mitgliedsbeitrages gew?hren.
?? 7? Organe des Vereins
???? Organe des Vereins sind:
???? a)? die Mitgliederversammlung
???? b)? der Vorstand
?? 8? Die Mitgliederversammlung
???? 1.? Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
???? a)? Best?tigung des T?tigkeits- und Kassenberichtes
???? b)? Entlassung des Vorstandes
???? c)? Wahl des Vorstandes auf Dauer von 3 Jahren
???? d)? Bestellung oder Wahl eines Kassenpr?fers, der nicht dem Vorstand angeh?rt
???? e)? Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern
???? f)? Ernennung von Ehrenmitgliedern
???? g)? Satzungs?nderung
???? h)? besondere Ma?nahmen, Antr?ge von Mitgliedern
???? i)? Aufl?sung des Vereins
???? 2.? Die Mitgliederversammlung ist j?hrlich im ersten Quartal mit einer Frist von 4 Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuberufen.
???? 3.? Eine au?erordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen von mindestens einem Viertel der ordentlichen Mitglieder oder auf Beschluss des Vorstandes einzuberufen.
???? 4.? Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
???? 5.? Satzungs?nderungen erfordern eine 3/4 Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
???? 6.? Die gleiche Mehrheit ist f?r den Beschluss ?ber die Aufl?sung des Vereins erforderlich, diese muss jedoch unbedingt in der Tagesordnung der Einladung zur Mitgliederversammlung 4 Wochen vorher mitgeteilt sein.
???? 7.? Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Bei begr?ndeter Abwesenheit ist eine schriftliche Stimmabgabe m?glich.
???? 8.? Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bzw. dem/der Stellvertreter/in oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
???? 9.? ?ber die Mitgliederversammlung ist durch den Protokollf?hrer eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und dem Vorsitzenden bzw. Stellvertreter unterzeichnet wird.
?? 9? Der Vorstand
??? 1.? Der Vorstand besteht aus
???????? Vorsitzende/r
??????? 1. Stellvertreter/in
??????? 2. Stellvertreter/in
??????? Schatzmeister/in
??????? Schriftf?hrer/in
??? 2.? In den Vorstand k?nnen nur ordentliche Mitglieder des Vereins gew?hlt werden.
??? 3.? Die Ehrenmitglieder geh?ren dem Vorstand mit beratender Stimme an.
??? 4.? Der Vortand fasst seine Beschl?sse mit einfacher Mehrheit, er ?bt seine T?tigkeit ehrenamtlich aus. Wiederwahl ist m?glich. Scheidet ein Mitglied aus, kann der Vorstand einen Nachfolger bestellen, welcher zur n?chsten Mitgliederversammlung best?tigt werden muss.
??? 5.? Der Vorstand hat folgende Aufgaben:
??? a)? Durchf?hrung des "Internationalen Weimarer Gitarrewettbewerbes Anna Amalia"
??? b)? Anregung und Durchf?hrung von Projekten nach ? 3
??? c)? Verabschiedung des T?tigkeitsberichtes
??? d)? Verwirklichung der laufenden Aufgaben auf der Grundlage der Beschl?sse der Mitgliederversammlung
??? e)? Vorschlag von Ehrenmitgliedern
??? f)? Einberufung der Mitgliederversammlung
??? 6.? Der Vorstand kann seine Gesch?ftst?tigkeit zum Teil einem/r Arbeitnehmer/in ?bertragen, mit dem bzw. mit der ein Arbeitsverh?ltnis f?r die Gesch?ftsstelle abgeschlossen wurde.
??? 7.? Der/die Vorsitzende oder sein/ihr Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und au?ergerichtlich. Er kann anderen Vorstandsmitgliedern Vollmacht erteilen.
? 10? Kassenpr?fung
???? 1.? Die Kassenpr?fung ist durch eine/n Kassenpr?fer/in (? 8.1) j?hrlich durchzuf?hren.
???? 2.? Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen. Das Ergebnis wird der Mitgliederversammlung vorgelegt, diese best?tigen den Bericht.
? 11? Aufl?sung des Vereins
???? 1.? Die Aufl?sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit der in ? 8.6 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen werden.
???? 2.? Die Liquidation wird durch den Vorstand durchgef?hrt.
???? 3.? Bei Aufl?sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg?nstigter Zwecke ist das Verm?gen zu steuerbeg?nstigten Zwecken im Sinne des ? 3 der Satzung des Vereins zu verwenden. Beschl?sse ?ber die k?nftige Verwendung des Verm?gens d?rfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgef?hrt werden.
? 12? Inkrafttreten
???? Vorstehende Satzung wurde am 24. Oktober 1992 beschlossen und am 27. Februar 1999 ge?ndert.
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